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Heute mal ein Beschluss, den ich mit folgendem Leitsatz zusammenfasse:

Der Tatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) ist für Richter eines Kollegialgerichts immer dann unanwendbar, wenn dieses eine evident rechtswidrige Entscheidung nicht einstimmig getroffen hat (und die Richter von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen).

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Wenn ich schon mal dabei bin, in den Veröffentlichungen eines meiner ehemaligen Profs zu stöbern, möchte ich der geneigten Leserschaft dieses Video nicht vorenthalten. Es entstand anläßlich einer Gedenkveranstaltung für den im Januar vergangenen Jahres verstorbenen Karl Otto Hondrich, der wie Oevermann ebenfalls Soziologe an der Goethe-Uni in Frankfurt war.

Ich wüßte wirklich nicht, wie ich die verblüffende Analyse Oevermanns hier in kurzen Sätzen zusammenfassen könnte, und deshalb versuche ich’s erst gar nicht. Seht und hört selbst. Am Ende jedenfalls hat man viel gelernt über die frappanten Unterschiede zwischen den jeweiligen Überlieferungen, etwa des Schöpfungs- bzw. Erlösungsmythos’ im Islam im Gegensatz zu dessen jüdisch-christlicher Variante. Und, daraus direkt abgeleitet, warum es im Islam so sehr um Gehorsam geht und weshalb die Hoffnung auf einen sog. Euro-Islam sich höchstwahrscheinlich als Illusion erweisen wird.

mms://little-helper.uni-frankfurt.de:8080/FB03/hondrich/vortrag7.wmv (läßt sich leider nicht anders verlinken).

Nach längerer arbeits-, krankheits- und urlaubsbedingter Schaffenspause melde ich mich zurück. Und zwar mit dem Video einer höchst informativen Podiumsdiskussion zum Thema “68”, bei der sich einer meiner ehemaligen Profs, nämlich Ulrich Oevermann, und Daniel Cohn-Bendit die Ehre geben.

Wie der Titel der Veranstaltung nahelegt, geht es in dieser öffentlichen Zankerei nicht nur um das Jahr 1968, sondern auch um die Folgen – bis heute. Und u.a. um die Frage, warum es heute – wo die Krise der Universität wie auch die etwa des Arbeitsmarkts ungleich größer ist – keine den 68ern vergleichbare Protestbewegung gibt.

Mehr will ich jetzt nicht verraten, aber nur so viel: es lohnt sich. Viel Spaß!

Hier der Link.

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Das BVerfG scheint mittlerweile das letzte Korrektiv in unserem Staat zu sein. Anders formuliert: zwischen uns und dem Chaos steht nicht mehr die Politik, sondern ein Gericht. Zwei Senate mit jeweils acht Richtern als letze Rettung unserer bürgerlichen Freiheit. Die Politik versagt, wenn sie ihre Verantwortung auf dieses Gericht überträgt. Es darf nicht sein, daß ein Gericht – auch wenn es das höchste Gericht in unserem Staat ist – die einzig verbliebene Instanz ist, die den Bürger vor dem Staat schützt. Die Politik – die wenigen wirklich liberalen Politiker, die es noch gibt, einmal ausgenommen – scheint vergessen zu haben, daß es auch ihre Aufgabe ist, den Staat in die Schranken zu weisen. Continue Reading »

Nach längerer, vornehmlich krankheitsbedingter Schaffenspause (ist das wirklich schon ein halbes Jahr her?) geht’s hier wieder weiter – in gewohnt unregelmäßiger Reihenfolge.

Konkreter Anlaß ist ein Artikel des Regensburger Strafrechtlers Michael Pawlik in der FAZ, der mit oben erwähntem Zitat überschrieben ist. Um es gleich zu sagen: der Beitrag enthält die bestbegründete Forderung nach einem neuen Präventionsstrafrecht, die ich bislang gelesen habe (und ich empfehle die vollständige Lektüre). Gerade deshalb fordert er jedoch zu einer Erwiderung heraus. Continue Reading »

Presseschau IV

Hans-Ulrich Wehler berichtet in der Weltwoche von einem neuen Buch des Historikers Adam Tooze (schon wieder ein Brite!), das die Ökonomie des NS-Reiches überzeugender darstellen soll, als alle bisherigen diesbezüglichen Werke. Nach der emphatischen Rezension Wehlers wird es sich wohl alsbald auf meiner “must-read”-Liste wiederfinden.

… stammt nicht, wie ich (und vielleicht auch so mancher andere) bislang dachte von Kurt Tucholsky, sondern von Ludwig Thoma und ist darüberhinaus auch noch falsch wiedergegeben. Darauf macht das Landesarbeitsgericht Baden Württemberg in einem Beschluss vom 27.06.07 aus gegebenem Anlass aufmerksam. Auf einer Betriebsratsversammlung titulierte ein Gewerkschaftssekretär einen Rechtsanwalt eines Arbeitgeberverbandes mit obigem Zitat. Woraufhin dieser klagte. Erfolglos, denn er hatte sich sowohl in der örtlichen als auch in der sachlichen Zuständigkeit des Gerichts, vor dem er Klage erhob, vertan. Continue Reading »

Presseschau III

Nur kurz zwei Leseempfehlungen zur aktuellen Anti-Terror-Debatte:

Herbert Kremp in der WELT und Kai Biermann in der ZEIT.

Angst

Vor einigen Tagen schrieb der Ex-Verteidigungsminister und Professor für Öffentliches Recht an der Ludwig-Maximilian-Universität zu München, Rupert Scholz, eine Apologie auf Wolfgang Schäuble, die er mit „Der verkannte Innenminister“ betitelte. Wenn ich hier jetzt auf diesen Beitrag Bezug nehme, dann deshalb, weil ich meine, dass in ihm das, was der Psychologe Thomas Kliche das beherrschende Motiv in der ganzen Sicherheitsdiskussion nennt, nämlich die Angst, bzw. das politische Versprechen zur Beschwichtigung derselben, geradezu sinnfällig zum Ausdruck kommt. Scholz hat übrigens schon anderer Stelle, nämlich in der BILD-Zeitung, für eine atomare Bewaffnung der Bundeswehr plädiert. Er fand damals wenig Resonanz, selbst Parteifreunde sahen sich genötigt, zu Scholzens Vorschlag öffentlich auf Distanz zu gehen. Diesmal dürfte er leider mehr Erfolg haben. Continue Reading »

„Es besteht für mich kein Zweifel daran, daß der Feminismus der Versuch ist, als weibliche Gegenreaktion auf die Demokratie, in neuer Form das für die europäische, westliche Zivilisation wesentliche Ideal der Dame aufrechtzuerhalten und unter den Bedingungen der industriellen Massengesellschaft mit einem festeren Fundament zu versehen.“ (Asfa-Wossen Asserate, „Manieren“) Continue Reading »