Der Neurobiologe Gerhard Roth zieht die Existenz eines schuldbegründenden freien Willens in Zweifel – und damit die Notwendigkeit eines Schuldstrafrechts an sich. Die Diskussion ist nicht neu. Sie bestimmt die gegenwärtige Debatte in der Kriminologie. Sobald ich etwas Zeit (und Lust) habe, werde ich den in der WELT begonnen Faden an dieser Stelle wieder aufnehmen. Einstweilen mag ein Link auf Roths Beitrag genügen.