Vor einiger Zeit schrieb ich eine devote Mail an Bundesinnenminister Schäuble. Darin bat ich ihn um Auskunft, was es mit den neuerlichen Bemühungen seines Hauses auf sich hat, ein Luftsicherheitsgesetz zu verabschieden, das unter anderem den Abschuss entführter Passagierflugzeuge regeln soll. Dabei wies ich insbesondere auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hin, das bereits Anfang 2006 das noch von Otto Schily zu verantwortende gleichlautende Gesetz mit deutlichen Worten für verfassungswidrig erklärt hatte.
Hier nun die Antwort aus dem ReichsBundesministerium des Innern im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
nach Rücksprache mit dem in unserem Hause zuständigen Fachreferat können wir Ihre Anfrage vom 02.01.2007 heute wie folgt beantworten:
Der Bundesminister des Innern kommt gegenwärtig dem Auftrag aus der Koalitionsvereinbarung nach und lotet die Möglichkeiten aus, die – nachdem das Bundesverfassungsgericht das Luftsicherheitsgesetz der rot-grünen Koalition verworfen hat – verbleiben, um verfassungsrechtlich einwandfreie Handlungsoptionen zu entwickeln. Dies ist schon deshalb erforderlich, weil die Politik für die handelnden Funktionsträger des Staates, insbesondere für die Soldaten, wieder für ein ausreichendes Maß an Rechtssicherheit sorgen muss.
Es sind auch in Zukunft Anschläge wie die vom 11. September 2001 nicht auszuschließen. Terroristen, die z. B. eine entführte Passagiermaschine
- gleichgültig, ob Unschuldige an Bord sind oder nicht – gezielt als Waffe gegen unzählige andere Menschen einsetzen und damit unseren Staat und unser Gemeinwesen angreifen, müssen in geeigneter Weise daran gehindert werden können. Der Staat des Grundgesetzes darf nicht zur Untätigkeit verurteilt sein und zusehen müssen, wenn Terroristen Menschen töten und dadurch unsere Gemeinschaft in ihren Grundfesten erschüttert oder gar zerstört wird, obwohl dies noch verhindert werden könnte. Kein Verantwortlicher würde in einer solchen Lage leichtfertig den Befehl zum Abschuss einer Passagiermaschine mit Unschuldigen geben. Aber zu unserer Verteidigung muss dies im äußersten Notfall möglich sein. Selbstverständlich wird eine solche Neuregelung nur unter Beachtung unserer Rechtsordnung und des Urteils des Bundesverfassungsgerichts erlassen werden.Dies macht hinreichend deutlich, dass die politische Diskussion über ev. Änderungen des Grundgesetzes noch andauert.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. xxxx xxxxxxxxxxxxxxBundesministerium des Innern
Referat O 3 -Buergerservice-
E-Mail: Buergersevicebmi@bmi.bund.de
Noch einmal, in aller Ruhe, der entscheidende Satz:
“Der Staat des Grundgesetzes darf nicht zur Untätigkeit verurteilt sein und zusehen müssen, wenn Terroristen Menschen töten und dadurch unsere Gemeinschaft in ihren Grundfesten erschüttert oder gar zerstört wird, obwohl dies noch verhindert werden könnte.”
Entschuldigung, aber das tönt wie aus finstersten Zeiten deutscher Verwaltungsgeschichte. Man ersetze das Wörtchen “Grundgesetz” einfach mit “deutscher Volksgemeinschaft” oder “Deutschem Reich” – und hat umgehend einen Begriff davon, welche geistige Urheberschaft hier die Feder geführt hat.
Dass es den Beamten selber nicht aufgefallen scheint, in welche Sprachmuster sie zurückfallen, um eine Regelung zu begründen, die auch und gerade im “Staat des Grundgesetzes” beim besten Willen nicht zu begründen ist – das ruft Verwunderung und eine gewisse Fassungslosigkeit hervor.
Der Jargon dieser Staatschützer ist ja recht konsequent. Daß das BVG expressis verbis gegen diesen Irrsinn ist, ist ihnen keine Zeile wert. Sie leben eben im “Staat des Grundgesetzes”, das sie nach ihren Vorstellungen zurecht biegen wollen. Das ist eben nicht mehr die “Bundesrapublik Deutschland”.
Die Kommentierung des Antwortschreibens des BMI ist schon deftig und deplaziert.
Jedoch ist unverkennbar, daß die BRD sich in eine umfassenden, allfürsorglichen Staat
entwickelt, der über seine “Untertanen” wirklich fast alles wissen möchte.
Bsp. Fingerabdruck im Reisepass. Als würde von einem Deutschen eine Gefahr
ausgehen.
Das ist schon sehr bedenklich.
Also, wenn Du mir eine bessere Interpretation geben kannst, die die Auskunft des BMI nicht auf unbewußt- volksgemeinschaftliche Motive zurückführt und trotzdem Erklärungswert hat, dann lass sie mich hören. Bedenke aber bitte, dass sich kein anderes Land der westlichen Hemisphäre – inklusive der Bush-regierten USA – für befugt hält, den Abschuss der eigenen Bürger per Gesetz regeln zu wollen. Das Gespür für die Grenzen staatlicher Regelungskompetenz scheint in allen anderen westlich orientierten Ländern besser ausgeprägt als in Deutschland. Warum wohl?
Verrückt ist das schon und das Bundesverfassungsgericht hat Kant jedenfalls mal gelesen !
Aber die hier gestellten Ansprüche an Minister (mit oder ohne Rollstuhl) sind berechtigt, aber zu hoch.
Die Mehrheit der Parlamentarier sind zumindest latent irre, wie z.B. Bütikhofer, Roth,
Bosbach, Wiffelspütz. Sie sind besessen von einem nicht verarbeiteten
Führerkomplex.
Jedoch sollte man in seinen Stellungnahmen über politische Vorgänge genau dies
herausstellen.
Der Verfasser des BMI Briefes “dient” halt einer falschen Sache.
Was erwarten Sie eigentlich.
Gruß
Hervorzuheben an dem Brief ist, daß der Verfasser auf die andauernde Diskussion hinweist.
Man darf sich über diese Menschen in öffentlich-rechtlichen Laufbahnen nicht so aufregen.
Die habern freies Denken nicht gelernt oder verlernt.
Deswegen immer sachlich sachlich ..
zum Ende des
2. Weltkriegs
cht Wir haben Pers
Entschuldigung!
Die Worte nach dem Gruß sind versehentlich versandt worden.
Löschung genehmigt.
Gruß