92 Millionen Euro soll die G8-Party an der Ostsee den Steuerzahler kosten. Das nenne ich doch mal ein gediegenes Event. Und für etwaige ungebetene Gäste wurden rein vorsorglich schon mal “Gefangenensammelstellen” eingerichtet. Das klingt wie aus den letzten Tagen der DDR. Ist aber BRD in Echtzeit.
Der uns seinerzeit noch als die absolute Ausnahme verkaufte “Unterbindungsgewahrsam”, der ja ursprünglich nur für einige wenige polizeibekannte Hooligans gedacht war, mutiert zur Massenveranstaltung unter freiem Himmel – aber nicht für Hooligans, versteht sich! Allein die Errichtung solcher, euphemistisch “Sammelstellen” genannten, Lager hat etwas Einschüchterndes. Wer protestieren will, wird es sich zweimal überlegen. Das ist staatlich auch so gewollt. Und darin besteht eben der Skandal. Von effektiver Grundrechtsausübung kann nämlich nicht mehr die Rede sein, wenn der Staat, der die Grundrechte seiner Bürger zu gewährleisten und zu schützen hat, von vornherein so auftritt, als sei deren Ausübung prinzipiell verboten und nur ausnahmsweise, in engen Grenzen, erlaubt.
Neben den sechzehntausend(!) Beamten sollen auch noch elfhundert Soldaten der Bundeswehr zum Einsatz kommen. Wie das verfassungsrechtlich geht, ist mir schleierhaft. Gibt’s denn Krieg in Mecklenburg-Vorpommern? Oder ist Angies Party eine Naturkatastrophe? Ein besonders schwerer Unglücksfall? Dann könnte immerhin Art. 35 Abs. 3 GG als Rechtsgrundlage herhalten. Wem das zu weit geht, der muss wohl oder übel auf Art. 87a Abs. 4 GG zurückgreifen. Der setzt jedoch voraus, dass die befürchteten Demonstrationen den Bund oder das Land Mecklenburg-Vorpommern in seinem jeweiligen Bestand, d.h. existenziell, gefährden bzw. die Geltung der “freiheitlichen demokratischen Grundordnung” bedrohen. Auch das: eher fernliegend, vorsichtig formuliert. Aber anders ist der Einsatz der Streitkräfte im Innern nach geltendem Recht nicht zu begründen.
Es kann nicht länger verheimlicht werden, was offenkundig zu Tage tritt: die Bundesrepublik Deutschland ist auf dem Weg vom Normenstaat in den Maßnahmenstaat. Das hatten wir hierzulande schon einmal. Und zwar 1933 bis 1945. Damals hieß es auch, es sei zum besten der Allgemeinheit. Es ist einfach nicht zu fassen, was aus diesem Land geworden ist.
Die genannten ” Rechtsgrundlagen ” heißen Ermächtigungsgrundlage.
Beitrag zur Genauigkeit !
Die Bezeichnung Maßnahmestaat trifft den Nagel auf den Kopf. Jedoch besteht dieser Zustand schon länger in der BRD.
Die Handhabung des Verwaltungsrechts durch die Verfahrensdauer hat bereits Ende der Achziger Jahre faktisch einen Maßnahmestaat eingeleitet.
Details möglicherweise später.
Der Staat mißtraut allem was nicht angemeldet ist und / oder kontrolliert wird.
Warum bleibt ein Geheimnis ?
Meiner Erkenntnisnach entspringt diese Einstellung einer Spießigkeit der
Bevölkerungsmehrheit und diese Mehrheit ist nunmal meist sehr primitiv.