Das schon einmal gescheiterte Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) geht, so meldet net.tribune, demnächst in die zweite Runde: Bundesinnenminister Schäuble will offenbar partout nicht von seinem Vorhaben lassen, entführte Passagierflugzeuge im Notfall vom Himmel zu pusten. Was davon aus verfassungsrechtlicher Perspektive zu halten ist, habe ich ja bereits im vorigen Beitrag anhand der Entscheidung des BVerfG hinreichend deutlich gemacht. Wer es genauer wissen will, der lese den nach wie vor gültigen Aufsatz des Hamburger Strafrechtlers Reinhard Merkel: ein glänzendes Zeugnis gedanklicher Tiefe und juristischen Urteilsvermögens. Da ich unlängst spaßeshalber einmal alle in juristischen Fachblättern publizierten Beiträge zum Thema gesichtet habe, ist es nicht zuviel gesagt, wenn ich behaupte, dass Merkels Beitrag nach wie vor das Beste und Allgemeinverständlichste ist, was bislang überhaupt dazu geschrieben worden ist. Wer also mitreden will, sollte ihn gelesen haben.
Im übrigen bin ich mir sehr wohl bewußt, dass das “Nachspiel” reichlich Angriffsfläche bietet. Was die Ursachen der deutschen Regelungswut angeht, so handelt es sich um eine Spekulation – allerdings um keine ganz untriftige. Und natürlich – um solchen Einwänden gleich zuvorzukommen – haben auch die Amerikaner, die Briten und wer weiß noch alles im “aftermath” zum “11. September” ihre Sicherheitsgesetze verschärft. Immerhin: den Abschuss von entführten Flugzeugen haben sie nicht geregelt, und sie denken auch gar nicht daran. Im Unterschied zu den Deutschen. Das hat Gründe, und denen sollte man einmal nachspüren. Abgesehen davon ist Briten und Amerikanern, den Nationen der Magna Charta bzw. der Bill of Rights, ohne weiteres zuzutrauen, die jetzt verschärften Regelungen eines – hoffentlich nicht allzu fernen – Tages auch wieder rückgängig zu machen. Darf man als Deutscher ebenso optimistisch sein? Wenn nein, warum nicht?
Um es klar zu sagen: ich bin kein Anti-Deutscher und dies ist kein anti-deutsches Blog, auch wenn es angesichts der bislang erschienen threads diesen Anschein erwecken mag. Die Deutschen im Westen haben nach der Hitler-Katastrophe Beachtliches geleistet, nicht nur in materieller Hinsicht, sondern auch was die Rückeroberung zivilisatorischer Mindeststandards angeht. Das durch Lehre und Rechtsprechung konkretisierte Schutzniveau der in Artt. 1 bis 20 GG garantierten Grundrechte dürfte im weltweiten Vergleich zum höchsten überhaupt gehören. Gleichwohl läßt sich nicht leugnen, dass nach dem Krieg auch verheerende Fehler gemacht wurden. So ist in stillschweigender Übereinkunft fast das gesamte öffentliche Dienstpersonal, die – auch in ideologischer Hinsicht – zuverlässige administrative Stütze des Nazireichs, in die neue Bundesrepublik übernommen worden. Gewiß, dies war nur möglich unter dem Eindruck der unmittelbaren sowjetischen Bedrohung. Aber es bleibt eben doch ein Fehler.
Im ersten deutschen Bundestag war die NSDAP, einem bekannten Bonmot zufolge, die größte Partei. Nicht wenig von dem, was bereits die Nazis propagierten und auf die Spitze trieben: Egalitarismus, Sozialstaat, Gemeinschaftsethik, usw. ist eben nicht mit dem “Dritten Reich” untergegangen, sondern lebt, so meine These, in abgewandelter Form bis heute weiter.
Götz Aly hat über die sozialgesetzgeberische Bestechung, die die nationalsozialistischen Machttechniker so außerordentlich erfolgreich über das Steuerrecht betrieben, ein instruktives Buch geschrieben. Aber nicht nur im Steuerrecht mit seiner Pendlerpauschale und seinen steuerfreien Nachtzuschlägen tritt uns der Abglanz aus Deutschlands dunkelster Epoche stellenweise unverfälscht entgegen: auch im Strafrecht ist immer noch vieles gänzlich unaufgearbeitet, was bis heute geltendes Recht in der Bundesrepublik ist!
Und wo spiegelt sich der Deutschen Sehnsucht nach der Idylle prägnanter als im “gesamtgesellschaftlichen” Ruf nach staatlicher Kinder”betreuung” für die “Null- bis Dreijährigen”, so als bekäme man hierzulande sein Kind, um es schnellstmöglich der “Obhut” einer öffentlich-rechtlichen Kinder”krippe” anheimzugeben? Läßt sich eine größere Verantwortungslosigkeit dem eigenen Nachwuchs gegenüber denken als diese, wie ich es nenne, postnatale Spätabtreibung? Wo leben wir eigentlich? Was hat es damit auf sich, wenn die in der DDR praktizierte paramilitärische Erziehung im Säuglingsalter, beschönigend “Krippenerziehung” genannt, als Zukunftsmodell für die Bundesrepublik gepriesen wird? Politische Parteien jeglicher Couleur überbieten einander darin, solch kollektive Verantwortungslosigkeit staatlich organisieren zu wollen. Nirgendwo wird an die bürgerliche Autonomie appelliert, kaum jemals ist davon die Rede, das Maß “sozialstaatlicher” Bevormundung zurückzufahren, statt dessen werden immer neue Leistungsansprüche und Solidarpflichten erfunden.
All das hat aber nicht dazu geführt, dass der durchschnittliche Deutsche ein “sozialerer” Mensch oder gar ein weniger fremdbestimmter Bürger geworden wäre, sondern hat ganz im Gegenteil ein materialistisches Kalkül befördert, wonach derjenige ein guter Geschäftsmann in eigenen Angelegenheiten ist, der vom Staat das wieder herausbekommt, was ihm vorher über Steuern und Abgaben abgezogen worden ist. “Soziales Miteinander” gibt’s daher allenfalls noch im sozialen Nahbereich, wer mehr gibt als er muss, gilt als Idiot. Das wird sich rächen, keine Frage. Und all das läßt sich auch nicht so nebenbei abhandeln und hätte einen jeweils eigenen thread verdient, ich weiß. Nun, Gemach: kommt Zeit, kommt thread.
Jetzt wollte ich zwar noch etwas zu Alan Poseners “Apocalypso” schreiben, aber das werde ich auf morgen vertagen. Für heute reicht es ja auch erstmal.
“Postnatale Spätabtreibung”? Und wie sehen Ihre Vorschläge aus?
Ich las von ernstzunehmenden wissenschaftlichen Studien, die nicht davon ausgehen, dass Kleinkinder einen seelischen Schaden davontragen, wenn sie schon früh in einer Kinderkrippe aufwachsen. Sind Sie sich sicher, dass eine frühe Kinderkrippe einer Abtreibung gleicht?
“Sozialstaatliche” Bevormundung? Niemand wird meines Wissens nach gezwungen, Angebote des Sozialstaates in Anspruch zu nehmen.
Ihre Formulierung “postnatale Spätabtreibung” leuchtet mir spontan ein. Ich selbst habe nie einen Kindergarten besucht. Und mir ist es ziemlich schwer gefallen, meine Kinder im Kindergarten abzugeben. Sie im Kleinkindalter in einer Krippe abzugeben, hätte ich wohl kaum über mich gebracht. Nur große Not hätte mich dazu zwingen können. Dass solche eigenen Erfahrungen ein verallgemeinerungsfähiges Urteil begründen können, bezweifele ich allerdings. In Frankreich z.B. sind Kinderkrippen ziemlich verbreitet, ohne dass das bis jetzt zu irgendwelchen katastrophalen Folgen geführt hätte. Und ein Blick in die Geschichte lehrt uns, dass Kinder wohl über die längste Zeit unserer Geschichte unter Umständen aufgewachsen sind, die aus heutiger Sicht kaum als kindgerecht gelten können. Sind sie deshalb zu Monstern geworden?
Ansonsten: Wissen Sie eigentlich, dass Sozialhilfe empfangende alleinerziehende Mütter und Mütter überhaupt, sofern sie und ihre Familien Sozialhilfe beziehen, von den Sozialämtern zur Abgabe ihrer Kinder in – sofern lokal vorhanden – Kinderkrippen gezwungen werden, um sie eine bezahlte Arbeit annehmen lassen zu können? Wenn Sie den Faden auch von diesem Ende her aufrollen, sehen Sie, dass der auf den ersten Blick erstaunlich breite Kinderkrippen-Konsens völlig gegenläufige Tendenzen umfasst und deshalb so breit ausfällt. Sie sprechen nur von der Ausdehnung des Sozialstaates, von der Ausdehnung von “Leistungsansprüchen und Solidarpflichten”. In der Kinderkrippenfrage geht es aber mindestens auch um das genaue Gegenteil, auch um die Minderung von “Leistungsansprüchen und Solidarpflichten”.
“Wissen Sie eigentlich, dass Sozialhilfe empfangende alleinerziehende Mütter und Mütter überhaupt, sofern sie und ihre Familien Sozialhilfe beziehen, von den Sozialämtern zur Abgabe ihrer Kinder in – sofern lokal vorhanden – Kinderkrippen gezwungen werden, um sie eine bezahlte Arbeit annehmen lassen zu können?”
Nein, das wußte ich nicht! Es überrascht mich aber auch nicht sonderlich. Sondern bestätigt nur die verfehlten Prioritäten in der sog. Leistungsverwaltung. Dass die Alleinerziehende ihr Kind de facto abgeben muss, um überhaupt existieren zu können, ist ein Skandal. Ein sozialstaatlicher Skandal, wenn ich das hinzufügen darf. Der einmal mehr die Frage aufwirft, wofür wir eigentlich jeden dritten Steuereuro ausgeben, wenn es solche Regelungen gibt. Der Grund dürfte darin liegen, dass es im Sozialstaat nicht wirklich um die Menschen geht. Das ist nur Propaganda. In Wahrheit geht es um den Machterhalt einer politischen Klasse, die längst in ihrer eigenen Welt lebt und die diese Macht über die Umverteilung von Steuern und Abgaben immer wieder neu konstituiert. Frage an Sie: Warum lassen wir das uns das gefallen?