Die WELT berichtet von einer neuen niederländischen Fernsehshow, in der drei Transplantationskandidaten um ein lebensrettendes Spenderorgan einer todkranken Patientin “spielen”. Per SMS sollen die Zuschauer abstimmen, wer von den dreien das Organ, es geht um eine Niere, erhalten soll. Die Sendung wird vom Trash-Hersteller „Endemol“ produziert, von dem auch das „Big-Brother“-Konzept stammt.
Die Firma begründet ihre Idee natürlich mit hehren Motiven: es gehe ihr darum, auf die Organknappheit in der Transplantationsmedizin hinzuweisen. Immerhin habe in ihrer Sendung jeder Kandidat eine 33-prozentige Chance auf den Gewinn des lebensrettenden Organs, wohingegen die Wahrscheinlichkeit für den Otto-Normalpatienten, Empfänger einer Spenderniere zu werden, einem Lottogewinn gleichkäme.
„Hat sich eigentlich schon mal irgendjemand gefragt, wie sich die beiden Patienten fühlen, die die Niere nicht erhalten?“, stellt ein niederländischer Abgeordneter die naheliegende Frage und spricht damit noch nicht einmal das Schlimmste der unwürdigen Inszenierung an. Denn das Schlimmste ist – neben der vulgären Sensationsgier, die mit dem Leid Anderer auf ein gutes Geschäft spekuliert – das offen zu Tage tretende Menschenbild, welches den Menschen primär als Ersatzteillager auffasst und ihn damit auf die bloße Summe seiner Organfunktionen herabwürdigt. Ein eklatanterer Verstoß gegen die Menschenwürde läßt sich kaum denken. Und deren Geltung ist nicht nur vom Staat, sondern von allen (sog. Drittwirkung der Grundrechte) zu beachten. Eigentlich. An der Verletzung der Würdegarantie ändert auch die Freiwilligkeit der Beteiligten nicht viel, denn die Menschenwürde ist, allen gegenteiligen Ansichten zum Trotz, nicht abdingbar. So macht etwa die Einwilligung des Beschuldigten in verbotene Vernehmungsmethoden selbige noch lange nicht zulässig. Das gilt auch in den Niederlanden. Die Auffassung vom Ersatzteillager läuft zu Ende gedacht darauf hinaus, dass es eine unausgesprochene Solidaritätspflicht sei, die eigenen Organe im Falle des Ablebens anderen zur Verfügung zu stellen.
Und genau diese Auffassung vertritt, und jetzt spannen wir den Bogen nach Deutschland, der Nationale Ethikrat, ein einst von Gerhard Schröder eingesetztes außerparlamentarisches Expertengremium, das sich mit delikaten ethischen Fragen befassen soll, deren Debatte er dem Bundestag wohl nicht zumuten wollte. Der Rat schlägt in seiner jüngsten Stellungnahme (S.39, ganz unten) vor, alle Bürger zu potentiellen Organspendern zu erklären. Wer nicht spenden wolle, habe dies explizit in einem Widerspruch vor der zuständigen Behörde schriftlich zu erklären. Das Selbstbestimmungsrecht des Bürgers, so der Rat weiter, sei gewahrt, schließlich werde er ja gefragt. Allerdings wird er nicht nach seiner Zustimmung, sondern nach seinem eventuellen Widerspruch gefragt. Wenn er nichts tut, soll er als Organspender gelten!
Damit wendet sich der Rat ausdrücklich gegen ein fundamentales Prinzip der Privatrechtsautonomie, wonach dem Schweigen im Rechtsverkehr kein Erklärungswert zukommt, es also auch nicht als Annahme auf ein Angebot ausgelegt werden darf. Ausnahmen davon gibt es nur in ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen, etwa dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben, § 362 HGB, oder wenn zwischen den Parteien vorher ausdrücklich etwas anderes vereinbart war bzw. nach der Verkehrssitte zu erwarten ist, § 151 BGB. Aber das „Denken vom Staat her“ nimmt auf solche Details keine Rücksicht, es nimmt ja für sich in Anspruch, einem höheren Zweck zu dienen und fände daher die Diskussion über die Wahl seiner Mittel kleinlich und beckmesserhaft.
Schon unglaublich, für was man künftig alles Sorge zu tragen hat im Rechtsstaat BRD. Nach der Erfahrung der Volksgemeinschaft mit ihren mannigfaltigen “staatsbürgerlichen“ Haupt- und Nebenpflichten war es eine treibende Idee der Verfassungsmütter und -väter, dass der neue Staat sich künftig aus den Angelegenheiten der Bürger herauszuhalten habe: „Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen“, hieß es in schöner Schlichtheit in Art. 1 Abs. 1 des Chiemseer Entwurfs zum Grundgesetz.
Von diesem liberalen Selbstverständnis ist leider nicht viel geblieben.