Es wird zwar langsam irgendwie müßig, die täglichen Wasserstandsmeldungen zum G8-Gipfel und seine Nachbetrachtungen zu kommentieren, aber was das Bundesverteidigungsministerium diesbezüglich heute geleistet hat, schlägt dem Fass den Boden aus. Der Sprecher des Ministers läßt uns wissen, der Einsatz von Tornados der Luftwaffe über dem Camp der G8-Demonstranten in Reddelich sei eine Übung gewesen, habe der Aufklärung der Bodenbeschaffenheit gedient und sei im Rahmen der Amtshilfe(!) nach Art. 35 Abs. 1 GG erfolgt. Es handle sich um „eine Win-Win-Situation für die Polizei und für uns“.
Ich kann mich nicht entsinnen, wann das Grundgesetz zuletzt eines so tumben und jeder Intelligenz hohnsprechenden Angriffs ausgesetzt gewesen ist, wie er in dieser Äußerung des Behördensprechers, eines Herrn Raabe, zum Ausdruck kommt.
Denn die offizielle Sprachregelung ist für sich genommen schon widersprüchlich: wenn es eine Übung war, warum wurden dann Fotos gemacht, die zur Verwertung bestimmt waren, und warum musste eine solche Übung über den Köpfen von Demonstranten abgehalten werden? Warum wurde sie nicht auf einem Gelände der Bundeswehr, auf dem solche Übungen üblicherweise abgehalten werden, durchgeführt? Und ist eine Übung im Tiefflug über besiedeltem Gebiet bzw. über Menschenmassen, die sich unter freiem Himmel aufhalten, überhaupt zulässig? Stehen dem nicht irgendwelche Einsatzvorschriften entgegen? Ich erspare mir hier einmal den Blick ins Gesetz, denn der Verstoß ist so offenkundig, dass es die Mühe nicht lohnt. Außerdem: wenn es nur eine Übung war, warum sollte sich dann das Ministerium auf Amtshilfe berufen müssen? Übungen dienen doch lediglich der Aufrechterhaltung der militärischen Einsatzbereitschaft und sind im Übrigen nicht an irgendwelche sonstigen sie legitimierenden Umstände geknüpft.
Eine Übung war das, was sich in Reddelich abgespielt hat, ergo definitiv nicht. Kommen wir also zur Amtshilfe. Die ist geregelt in Art. 35 Abs.1 GG. Danach sind alle Behörden des Bundes und der Länder zu gegenseitiger Amtshilfe verpflichtet. Die Bundeswehr ist zwar nach herrschender Meinung eine Behörde im Sinne dieser Vorschrift, allerdings eine besondere. Denn ihr Einsatz im Innern ist grundsätzlich unzulässig und die Verfassung kennt nur zwei Ausnahmetatbestände. Diese sind abschließend geregelt in den Artikeln 35 Abs. 2 und 3 („Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall“) und 87a Abs. 4 („Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes“). Mehr gibt es nicht. Weder das eine noch das andere war im Fall von Heiligendamm einschlägig.
Und die Amtshilfe, auf die sich das Ministerium hier beruft, ist wegen dieser enumerativ bestimmten Aufzählung überhaupt nur zulässig, wenn die materiellen Voraussetzungen der genannten Artikel auch vorliegen. Anderenfalls liefe nämlich die restriktive Ausgestaltung der Regelungen für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern regelmäßig leer – diese würden überflüssig. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, der ein Kurzgutachten zum Problem des Bundeswehreinsatzes im Innern erstellt hat, sieht das übrigens genauso.
Es ist mir unfassbar, wie Beamte im Verteidigungsministerium es wagen können, mit einer derart zusammengeflickschusterten Erklärung vor die Presse zu treten. Offenbar war man sich gar nicht im Klaren darüber, was man tat, als man den Einsatz anordnete. Die Möglichkeit, dass so ein Tornado ja auch mal abstürzen kann, in diesem Fall mitten auf die Camp-Bewohner mit zu erwartenden unzähligen Toten, scheint den Verantwortlichen im Ministerium wie in der Luftwaffe überhaupt nicht gekommen zu sein. Und wenn, wurde sie offenbar als vertretbares Risiko in Kauf genommen. Das ist es, was einem an der Sache wirklich den Atem verschlägt.
Da fallen selbst Bekundungen wie die des Vorsitzenden des Innenausschusses im Bundestag, Wiefelspütz (SPD), wonach der Einsatz „rechtlich zulässig“ gewesen sein soll, nicht mehr wirklich ins Gewicht. Außer dass sie beweisen, dass nicht nur Franz-Josef Jung und sein Stab den Verstand verloren haben. Offenbar denkt die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten in dieser Frage ebenso.
Aber auf den Bundestag, wir wissen es, ist in Fragen des Grundrechtsschutzes ohnehin schon lange kein Verlaß mehr.
Dennoch müsste, wenn es in diesem Land noch halbwegs mit rechten Dingen zugeht, wenigstens Herr Jung als unmittelbar politisch Verantwortlicher sofort von seinem Amt zurückzutreten.
So hätten wir doch noch eine „Win-Win-Situation“: nämlich eine für das Grundgesetz und die Sicherheit der Bürger in diesem Lande!
Die Frage der Einhaltung von militärischen Flugsicherungsvorschriften (die immerhin auf Grundlage “stehender Befehle” für Jet-Crews bindender sind als jeder Befehl selbst eines Ministers) habe ich mir auch gestellt. Das Ergebnis meiner Recherchen:
http://etiennerheindahlen.wordpress.com/2007/06/13/tornado-einsatz-uber-anti-g-8-camp-verstos-gegen-militarisches-luftrecht/
Da hast Du wirklich ausgezeichnet recherchiert! Dem “Militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland” entnehme ich, dass der Einsatz offensichtlich rechtswidrig war und die Piloten sich hätten weigern müssen, ihn auszuführen. Ströbele hat ausnahmsweise mal recht, wenn er sagt, dass es “alle Grenzen zulässiger technischer Amtshilfe für die Polizei überschreitet, wenn mit Aufklärungs-Kampfjets wie in Afghanistan eingesetzt nun Demonstrationen ausgeforscht werden.” Auch der von manchen jetzt vorgebrachte Vergleich mit Suchaktionen nach vermissten Personen, bei denen zuweilen offenbar auch Tornados zum Einsatz kommen sollen, zieht nicht. Ein solcher Einsatz ist für sich genommen m.E. grenzwertig, könnte aber gerade noch vor dem Hintergrund, dass es um die Rettung von Menschenleben geht, gerechtfertigt werden. Das war in Reddelich nicht der Fall. Außerdem werden Suchüberflüge regelmäßig über menschenleerem Gebiet stattfinden und nicht in 150 Metern Höhe über den Köpfen tausender Camp-Bewohner. Nein, das Ganze war von bis hinten evident unzulässig – und lebensgefährlich. Das Sahnehäubchen in dieser Sache ist aber der Umstand, dass die Polizei von Mecklenburg-Vorpommern zwei Hubschrauber zur Verfügung hat, mit denen sich die Messungen technisch auch durchführen ließen. Das entzieht dem Amtshilfeargument von vornherein den Boden!
Wenn wir den Beamten im Verteidigungsministerium nicht totale Inkompetenz unterstellen wollen (ich räume ein: der Verdacht liegt nahe!), dann müssen wir uns wohl mit einer anderen Alternative vertraut machen: dass es nämlich bei diesem Einsatz gar nicht um irgendwelche Bilder ging, sondern um eine Demonstration der Stärke des Staates mit militärischen Mitteln. Die Leute sollten schlicht eingeschüchtert werden. Und das ist bei denjenigen, die Zeuge des Überflugs wurden, wohl auch gelungen: es macht eben einen Unterschied, ob ein Polizeihubschrauber in 500 Metern über einer Menge kreist, oder ob ein Tornado in 150 Metern Höhe über die gleiche Menge hinwegdonnert.
Der Malzahn hat einen, wie ich finde, (ausnahmsweise?) ganz ordentlichen Kommentar zu den polizeilich-militärischen Vorgängen rund um den G8-Gipfel im SPIEGEL geschrieben:http://www.spiegel.de/politik/debatte/0,1518,488294,00.html
Ich weiß, man soll rhetorische Fragen nicht beantworten, aber kann ich anders?
“wenn es eine Übung war, warum wurden dann Fotos gemacht, die zur Verwertung bestimmt waren, und warum musste eine solche Übung über den Köpfen von Demonstranten abgehalten werden?”
Zweiteres ist ja klar: Weil die Übung sonst niemanden einschüchtert.
Ersteres ist auch ersichtlich: Man übt halt, das Grundgesetz zu mißachten. Ein weiterer Freilandversuch. Ein feines Training war dieses Spektaktel, und nun bin ich wieder dran mit dem Vergleich: Wenn wir damals so gut trainiert gewesen wären, hätte die Ostfront gehalten.
“Wenn wir damals so gut trainiert gewesen wären, hätte die Ostfront gehalten.” – Das bringt mich zu meiner Frage zurück, ob “wir” eigentlich für mehr taugen als die Ostfront. Aber solche Fragen stellt man lieber nicht, schließlich haben “wir” es nach dem Krieg wieder zu etwas gebracht!
“Auch dieser Blog liest mit.” Es ist bekannt, ob man bereits diese Seite besucht hat.
Also bitte diese Funktion abstellen, da hier wieder meine Rechte eingeschränkt werden.
ZUM Thema: In Deutschland fehlen Kernkompetenzen hinsichtlich demokratischer
Spielregeln und Verhalten und zwar bei der Mehrheit, der in diesem Land lebenden.
Dies führt dann zu solchen Vorgehensweisen.
Das Schlimme daran ist, ein Demonstrant muß jetzt dagegen vorgehen.
GELD, Zeit und einen Eintrag in einer Akte als Folge.
Und mit der Justiz ist das so eine Sache. Hier ist von Vorteil, daß
eine fehlerhafte Sachverhaltsermittlung / feststellung nicht eintreten sollte.
Auswanderung ist das Mittel der Wahl. Immer mehr meiner Bekannten schauen sich
bereits Domizile an.
Gruß ins Neue Deutschland !!!