Ich muss mich bei meinen Lesern entschuldigen, dass ich krankheitsbedingt in letzter Zeit nicht zum Bloggen gekommen bin. Es ist ja nicht so, dass einem die Themen ausgingen: ganz im Gegenteil. Einen frischen Beitrag hatte ich schon fertig, als plötzlich der Innenminister mit seinem Vorschlag dazwischenplatzte, in dem er für eine Israelisierung der deutschen Verhältnisse eintrat und die Schaffung einer Rechtsgrundlage für sog. „gezielte Tötungen“ forderte. Nichts gegen Israel, aber ein Katjuscha-Beschuss auf bundesdeutsches Gebiet war bislang noch nicht zu verzeichnen. Wobei es nicht einmal in Israel eine Rechtsgrundlage für solche „targeted killings“ gibt und das oberste israelische Gericht diese höchst umstrittene Praxis der IDF nur unter der Voraussetzung gebilligt hat, dass das Land sich in einem Krieg befindet. Herrn Schäuble zufolge befände sich Deutschland somit im Krieg.
Es gibt Meldungen, die auch bei mir zu einer Schaffenspause führen und die Sinnfrage meiner Bemühungen mit einer Dringlichkeit stellen, die eben nur „events“ herbeizuführen vermögen. Was also mache ich hier? Mir selber Rechenschaft ablegen, gewiß, doch wozu? Ursprünglich hatte ich vorgesehen, einen Kommentar aus der FAZ zum Thema Bundeswehreinsatz im Innern zu bearbeiten, aber ich frage mich, welchen Sinn das noch hat vor dem Hintergrund, dass politisch laut darüber nachgedacht wird, den Strafverfolgungsbehörden präventive Befugnisse einzuräumen, die selbst zu Hochzeiten des RAF-Terrorismus nicht zur Debatte standen. „Wer stoppt Schäuble?“, könnte man nun, in Anlehnung an den altbekannten 68er-Kampfruf fragen – und erhielte doch keine Antwort. Allenfalls das Bundesverfassungsgericht ist zu einer letzten Bastion der Verteidigung ebenjener Grundrechte und weltanschaulichen Selbstverständlichkeiten geworden, deren Schutz eigentlich das vornehmste Recht und die honorigste Pflicht der Parlamentarier einer bürgerlichen Demokratie wäre. Freilich: das Bürgerliche hatte und hat in Deutschland seit je einen schweren Stand. Die hohen Zustimmungsquoten zur Politik Lafontaines und Gysis legen davon nur eines unter vielen Zeugnissen ab.
Die Kommentare zu Schäubles Vorschlag habe ich gar nicht verfolgt, zu abwegig scheint mir ein Begehren, das von einer geradezu uferlosen Hilflosigkeit und schlagenden Verachtung elementarer Verfassungsprinzipien zeugt. Hans-Jochen Vogel (SPD), der Grandsigneur justizieller und sonstiger Pedanterie, hat einmal glaubhaft davon berichtet, dass Franz-Josef Strauss im Bonner Krisenstab anno ’77 die Idee ventilierte, für jedes weitere Mordopfer der RAF einen Stammheimer-Gefangenen live im Fernsehen hinzurichten. Es sollen sich sogar einige Befürworter gefunden haben, bis Vogel unmißverständlich darauf hinwiesen habe, dass ein solches Ansinnen von Verfassungs wegen schlicht unmöglich sei. Ähnlich evident unzulässig ist das Schäublesche Vorhaben. Die milderen Kommentatoren mögen darin wohl allenfalls den durchsichtigen Versuch sehen, den Koalitionspartner SPD noch weiter in die innere Auflösung zu treiben, anderen wird es dünken, der Verfassungsminister habe den Verstand verloren und leide seit der Attacke, die ihn in den Rollstuhl beförderte, an einem posttraumatischen Stresssyndrom. Wie auch immer es sei, das unverhandelbare Gebot der staatlichen Achtung der Menschenwürde eignet sich jedenfalls weder für den vorgezogenen Wahlkampf noch für das Ausagieren unverarbeitet gebliebener Traumata.
Erstaunlich und bedrückend ist nicht so sehr, dass Wolfgang Schäuble auf einem Ein-Mann-Allesregler-Trip ist, der auch vor Art. 1 Abs. 1 GG nicht halt macht, sondern daß aus Parlament und großen Teilen der Presse allenfalls verhaltener Widerstand oder ungläubige Verwunderung, mitunter gar Desinteresse kommt. Eine ernstzunehmende Rücktrittsforderung ist mir bislang noch nicht zu Ohren gekommen, zumal die Bundeskanzlerin ihren Minister offensichtlich stützt, soweit es um Fragen der „Sicherheit“ geht. Auch wenn diese Unterstützung vermutlich einem wahltaktischen Kalkül geschuldet ist und Frau Merkel nicht wirklich geneigt ist, die basale Verfassungsgarantie in Frage zu stellen, macht das die Angelegenheit nicht appetitlicher. Hier offenbart sich die Führungsschwäche der hochgelobten „Mrs. Europa“, die mir schon an anderer Stelle aufgefallen ist: im Zusammenhang mit Spekulationen über grundlegende – dem Urteil ausgewiesener Experten zufolge, ausdrücklich notwendigen Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung – beendete Merkel unlängst eventuelle Diskussionen mit dem für eine Kanzlerin lächerlichen Machtwort: „Wenn es nicht gewünscht wird, wird es nicht gemacht.“ Spätestens seit dieser Offenbarung machttaktischer Borniertheit ist klar, dass das Grundgesetz von Frau Merkel keine Rückendeckung zu erwarten hat.
Der ehemalige Innenminister Baum (FDP), in dessen Amtszeit die sog. Notstandsgesetze verabschiedet wurden, die inzwischen leider längst fester Bestandteil der Strafprozessordnung geworden sind und eine Verschlechterung der Position des Angeklagten und die Beschneidung von Verteidigerrechten normierten, hat neulich in der Zeitschrift für Rechtspolitik beklagt, dass ebendiese Regelungen nach der Auflösung der RAF nie zurückgenommen wurden. Schließlich seien sie nur für einen begrenzten Zeitraum gedacht gewesen und aus Gründen verabschiedet worden, die sich mittlerweile erledigt haben. Man darf davon ausgehen, dass alle jetzigen Verschärfungen, so sie nicht vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt werden, ebenfalls Bestand haben werden, weit über die Zeit abstrakter Terrorgefahr hinaus – von ihrer praktischen Zweckdienlichkeit einmal ganz abgesehen. Das ist, ganz ohne Zweifel, der Weg vom Rechts- in den Maßnahmenstaat, der in der deutschen Geschichte schon einmal beschritten worden ist. Mit bekanntem Ergebnis. Baum schreibt in dem Aufsatz übrigens auch, dass bei allen Maßnahmen damals der Grundsatz „in dubio pro libertate“ gegolten habe. Selbst von dieser minimalen Einschränkung staatlicher Allbefugnisermächtigung kann gegenwärtig keine Rede sein.
„Wie gehen wir mit unseren Grundrechten um? Dieser Frage sollten sich in unserem Lande mehr Menschen stellen als bisher“, beschließt Baum seinen Zwischenruf, wissend, dass die Resonanz dürftiger ausfallen wird als erhofft.
Nachtrag: Wer es noch genauer wissen will, wie es um die Rechtmäßigkeit der Schäubleschen Erwägungen steht, der lese hier weiter.
Nachtrag 2:
Der Ex-Staatsanwalt Heribert Prantl hat in der SZ einen lesenswerten Beitrag über Schäubles Hysterie geschrieben (Zitat: “In Interviews macht er [Schäuble] das Grundgesetz zum Abreißkalender.”)
Bedauerlicherweise ist Prantl damit die Ausnahme unter den hiesigen professionellen Kommentatoren.