Vor einigen Tagen schrieb der Ex-Verteidigungsminister und Professor für Öffentliches Recht an der Ludwig-Maximilian-Universität zu München, Rupert Scholz, eine Apologie auf Wolfgang Schäuble, die er mit „Der verkannte Innenminister“ betitelte. Wenn ich hier jetzt auf diesen Beitrag Bezug nehme, dann deshalb, weil ich meine, dass in ihm das, was der Psychologe Thomas Kliche das beherrschende Motiv in der ganzen Sicherheitsdiskussion nennt, nämlich die Angst, bzw. das politische Versprechen zur Beschwichtigung derselben, geradezu sinnfällig zum Ausdruck kommt. Scholz hat übrigens schon anderer Stelle, nämlich in der BILD-Zeitung, für eine atomare Bewaffnung der Bundeswehr plädiert. Er fand damals wenig Resonanz, selbst Parteifreunde sahen sich genötigt, zu Scholzens Vorschlag öffentlich auf Distanz zu gehen. Diesmal dürfte er leider mehr Erfolg haben.
Zunächst spricht Scholz vom Innenminister als „vorrangigem Sicherheitswächter der Republik“, was zwar nicht falsch ist, die Aufgaben des Innenministers aber unzulässig auf den Bereich der Sicherheit verkürzt. Schäuble ist genauso für die Gesetzmäßigkeit der Exekutive verantwortlich, also dafür, dass die (Bundes-)Polizei, und jene (Bundes-)Behörden, denen es primär um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu tun ist, bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben nur solche Mittel anwenden, die mit dem Grundgesetz in Einklang stehen. Somit ist er mittelbar auch für die Achtung der Grundrechte des Bürgers bei dessen Konfrontation mit der Staatsmacht verantwortlich. Außerdem obliegt ihm die Prüfung von Gesetzesvorhaben im Hinblick auf ihre Verfassungskonformität. Nicht zuletzt deshalb wird sein Amt auch als „Verfassungsminister“ bezeichnet.
Scholz fährt dann wortreich fort, Terrorszenarien auszumalen, die allesamt nicht Wirklichkeit geworden sind („bis jetzt“), was nur, so Scholz, dem „schlichten Glück“ und nicht „verantwortlicher Sicherheitspolitik“ zu verdanken sei. Darüber mag man gewiß geteilter Ansicht sein, kriminell wird es aber, wenn Scholz argumentiert, gerade weil der BGH heimliche Online-Durchsuchungen als rechtswidrig bezeichnet habe (und zwar mangels rechtlicher Grundlage), komme es jetzt darauf an, umgehend eine maßgeschneiderte Ermächtigungsgrundlage in die Welt zu setzen, die genau diese heimlichen Durchsuchungen auf ein rechtliches Fundament setzt. Und zwar, wenn es denn sein muss, unter weiterer Zerstückelung des Art. 13 GG, der das Recht normiert, in seinen eigenen vier Wänden grundsätzlich tun und lassen zu können, was man will, eine geschützte Privatsphäre zu haben, die dem staatlichen Zugriff nur in ganz wenigen gesetzlichen Ausnahmefällen offensteht – diesem ansonsten aber entzogen bleiben soll. Art. 13 GG hatte bis 1998 drei Absätze. Mit dem sog. Großen Lauschangriff wurden daraus sieben. Dem Schutz des Grundrechts hat das nicht gedient. Jetzt sollen es, nach Scholz und Schäuble, noch mehr werden, also noch weniger Grundrechtsschutz. Scholz rechtfertigt dieses Vorhaben mit folgendem Satz: „Das Internet stellt heute eine massive Bedrohungsbasis dar – über die Kommunikation von Terroristen bis zur weiteren Horrorvorstellung des Cyberspace.“ Was er genau mit „bis zur weiteren Horrorvorstellung des Cyberspace“ eigentlich meint, bleibt sein Geheimnis. Es spielt aber auch keine Rolle, denn das Wichtige ist ja heraus: das Internet stellt eine Gefahr von geradezu apokalyptischen Ausmaßen dar, da ist jedes Mittel legitim.
Und so geht es weiter: gerade weil „das Gefahren- und Aggressionspotential des internationalen Terrorismus längst die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit gesprengt“ habe (Scholz), bedürfe es nun einer klaren Regelung für den Einsatz der Streitkräfte im Innern, schließlich habe die Polizei nicht die Mittel, einen Anschlag wie den des Neunten September abzuwehren. Die Luftwaffe müsse in solchen Fällen zum Einsatz kommen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht – und jetzt kommt es – habe zwar das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt, „aber gerade deshalb“ bedürfe es nun einer Verfassungsänderung, die solche Einsätze erlaube!
Da muss der geneigte Leser nun doch mal Luft holen. Das Bundesverfassungsgericht erklärt „mit durchaus schlüssigen Gründen“ (Scholz) den Abschuss entführter Passagierflugzeuge für „vor dem Hintergrund der Geltung der Menschenwürde schlechterdings unvorstellbar“ (BVerfG) – und Scholz fällt nichts Besseres ein, als die bereits einmal gescheiterte Regelung erneut aufs Tapet zu bringen. Vielleicht hilft hier ja die Kenntnis, dass Scholz seinerzeit, ebenso wie der Folterjurist Baldus, zu den Gutachtern gehörte, die gegen die Abschussregelung des damaligen § 14 Abs. 3 LuftSiG nicht nur nichts einzuwenden hatten, sondern diese auch noch propagierten. Dass ihm aus der persönlichen Enttäuschung nun aber jeder Respekt vor Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abhanden gekommen scheint, zeugt eher von einem privaten Ressentiment als von richtigem Verfassungsverständnis. Einen triftigen Grund, die unselige Gesetzesinitiative wiederaufzunehmen, bleibt er jedenfalls schuldig.
Schließlich, und auch das kann nicht mehr verwundern, macht er aus den Schäubleschen „gezielten Tötungen“ einen finalen Präventiv-Rettungsschuss gegen Terroristen. Es rächt sich jetzt, dass viele Länder – unter den großen Bedenken von Straf- und Verfassungsrechtlern – diese Nothilfesituation ausdrücklich polizeirechtlich geregelt haben. Denn obwohl der gezielte Schuss auf einen Geiselnehmer als letztes Mittel zur Abwendung einer Lebens- oder Gesundheitsgefahr für die Geisel nach den allgemeinen Regeln über die Nothilfe, § 32 Abs. 2, 2. Alt. StGB, ohnehin gerechtfertigt ist, meinten viele Landesinnenminister, ihre Beamten nicht ohne eine ausdrückliche Ermächtigung in den Polizeigesetzen „alleine lassen“ zu können. Vom Rettungsschuss zur vorsorglichen Tötung eines „Gefährders“ ist es in der Tat nicht weit, obwohl die jeweiligen Sachverhalte komplett verschieden sind. Überhaupt, „Gefährder“: das sollen jene sein, die in einem neu zu schaffenden Tatbestand dann der „Verschwörung“ schuldig sind. Das ist der Abschied vom Tat- hin zum (bislang verbotenen) Gesinnungsstrafrecht. Dass allein schon die Einführung solcher Tötungsermächtigungen das Risiko einer polizeilichen Tötung potentiell erhöht, beweist nicht zuletzt die Statistik über den polizeilichen Schusswaffengebrauch. Die Dienstwaffe sitzt eben etwas lockerer am Hosenbund, wenn der Beamte bei ihrem Einsatz weiss, dass es eine gesetzliche Befugnis im Hintergrund gibt, anstatt auf einen Freispruch wegen berechtigter Nothilfe oder Notwehr spekulieren zu müssen.
Das zeigt sich auch im Bereich der Luftsicherheit: im Jahr 2005, so die Vereinigung der Verkehrsflugzeugführer, „Cockpit“, wurden 341 Fälle von sog. „LostComm“, also einer Unterbrechung der Funkverbindung, mit einer Dauer von mehr als 30 Minuten beobachtet. In dem guten Jahr zwischen Inkrafttreten und Nichtigerklärung des LuftSiG sollen die Alarmrotten der Luftwaffe zwischen 30 und 160 Einsätze geflogen sein (die genaue Zahl lässt sich nicht zu ermitteln), die auf das LuftSiG gestützt wurden. In einigen Fällen soll es ziemlich knapp ausgegangen sein. In allen Fällen war es falscher Alarm.
Bei alledem beruft sich Scholz ausgerechnet auf die versuchten „Kofferbomber“ von Köln. Man möchte ihn gerne fragen, welche gesetzgeberische Maßnahme, die im Zeichen der Terrorbekämpfung ersonnen wurde, diese Täter verhindert hat? Und welche Gesetzesvorhaben, die Scholz und anderen vorschweben, diese Täter vor ihrem versuchten Attentat zweifelsfrei als „Gefährder“ identifiziert und somit der präventiven Internierung zugeführt hätten. Scholz halluziniert eine Sicherheit, die nicht einmal ein totalitärer Staat zu gewährleisten imstande wäre. Dass seine Ideen dabei auf Kosten aller Grundrechtsträger gehen, scheint ihn nicht weiter zu stören. Im Gegenteil. „Wehe, wenn etwas passiert“, tönt es dunkel aus seiner Schrift. In der Tat: auf die Deutschen ist aber auch kein Verlass! Das Mißtrauen, das Scholz hier ganz offen gegenüber seinem Auftraggeber, dem Volk, zum Ausdruck bringt, ist unüberhörbar. Er schließt von sich auf andere. Dabei ist es noch gar nicht ausgemacht, ob nicht die Bürger dieses Landes mit der gleichen stoischen Gelassenheit auf ein Attentat – das, nach Scholz, früher oder später ja sowieso kommen muss – reagieren könnten, wie es die Engländer in London oder die Spanier in Madrid taten. Wohlwissend, dass Errungenschaften wie die bürgerliche Freiheit und Selbstbestimmung nicht ohne Risiken zu haben sind, gleichwohl trotzdem für diese votierend. Dass die Spanier oder Briten in eine Panik oder Sicherheitshysterie verfallen wären (wir sprechen jetzt nicht von deren Regierungen), wäre mir neu. Abgesehen davon – und auch das kann nicht oft genug wiederholt werden – ist es eben nicht so, dass ein Abschuss unmöglich wäre, weil es eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung nicht gibt. Helmut Schmidt hatte 1977 auch keine Rechtsgrundlage zur Entsendung der GSG9 nach Mogadischu, er hat sie trotzdem veranlasst und war sich der möglichen Konsequenzen wohlbewußt. Er hat eben nicht, was völlig außerhalb Scholzens Vorstellungskraft zu liegen scheint, darauf gepocht, erst einmal ein Gesetz zu schaffen, das vermeintliche Rechtssicherheit in einem absoluten Ausnahmefall vorgaukelt, sondern persönliches Risiko und Verantwortung übernommen. Rein tatsächlich kann eine entführte Passagiermaschine natürlich abgeschossen werden, die Verantwortlichen hätten sich aber einer gerichtlichen Überprüfung zu stellen, an deren Ende sie, so die materiellen Voraussetzungen eines übergesetzlichen entschuldigenden Notstandes (§§ 34, 35 StGB analog) vorlägen, straflos ausgingen. So muss es auch sein. Eine Legalermächtigung nämlich, derzufolge die Geiseln an Bord eines entführten Flugzeugs gesetzlich gezwungen wären, in ihre eigene Tötung einzuwilligen, kann es in einem Rechtsstaat nicht geben.
Solche Überlegungen fechten Scholz, der den Skeptikern seiner Allesreglerphantasien ein „unterentwickeltes Sicherheitsbewußtsein“ vorwirft, freilich nicht an, er kommt erst gar nicht auf sie. Nun, einen solchen Vorwurf lasse ich mir gerne machen. Geht er doch einher mit dem unausgesprochenen Prädikat, Grundrechte und Verfassungsrechtsprechung etwas ernster zu nehmen als er es selbst tut.
PS.: Der Abgeordnete Burkhard Hirsch (FDP), der in anderer Sache durchaus schon Anlaß zu Zweifeln geboten hat, soweit es um sein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit geht, hat, wie ich gerade sehe, in einem Leserbrief bereits Stellung zu Scholzens Beitrag genommen. Er wünscht dem Innenminister Urlaub. Dem schließe ich mich an.
Urlaub soll er machen? Gute Idee, am besten in Guantnamo, als Pribant für seine sichere Zukunft.
Was Hirsch anbetrifft, so lasse ich auf den Mann nichts kommen. Würde mich schon interessieren, was er da evtl. verbockt hat, aber an seiner Haltung zweifle ich nicht. Daß ausgerechnet Terrier von Klaeden, ein ganz großes Talent der neuen Politik, die Anfrage stellt, ist schon beinahe ein Freispruch.
Ich weiß, ich weiß: Klaeden ist ein schwacher Zeuge. Dass Hirsch in den Ermittlungen Beamten mit Pensionskürzungen gedroht und Ihnen rechtlichen Beistand verweigert hat, soll aber den Tatsachen entsprechen.
Was Schäuble angeht: Urlaub von seinem Amt würde mir erst einmal reichen. Dauerhafter, versteht sich.
PS.: Schäuble hat übrigens am Wochendende seinen Kritikern Diffamierung und Heuchelei vorgeworfen. Er werde als Behinderter aus der politischen Debatte ausgegrenzt!
Dass er nunmehr zurückrudert, das ganze nicht so gemeint haben will, ist ja für sich genommen erfreulich. Aber er sollte dabei die Kirche im Dorf lassen.
1. Tippfehler 9. September.
Die Amtsinhaber dieses Landes haben eine große Distanz zu den
Grundrechten.
Herr Scholz schießt hinsichtlich der INNEREN
Mögliche Täter werden nicht deutsche Staatsbürger sein.
Insoweit wäre der Außenminister anzugehen, was er hinsichtlich
der Visa – Politik zu tun gedenkt.
Der Innenminister hingegen sollte sich hinsichtlich der in Frage
kommenden Bevölkerung meist Migranten auseinandersetzen.
Insoweit ist dieser Block empfehlenswert. Weiter So, Öfters So.
Hi, mit dem Posten klappt das nicht so richtig
Mein formulierter Text wurde gelöscht
und diese Wortfetzen ohne mein zu tun
geposted.
@ tarantula
Danke, dass Du hier die Kommentarfrequenz anheizt, auch wenn ich inhaltlich leider nicht ganz folgen kann.